Veröffentlicht am 30.09.2026 · Joelogy UG (haftungsbeschränkt)
Nicht jede Störung ist ein Notfall. Ernst wird es, wenn wichtige Systeme ausfallen oder der Verdacht auf einen Angriff besteht, zum Beispiel:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dafür die IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ herausgegeben – ein Aushang nach dem Vorbild der Hinweise für den Brandfall. Die Kernpunkte:
Gegenmaßnahmen sollten nur nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern erfolgen. Ein vorschnell neu gestarteter Rechner kann Spuren vernichten, die für die Aufklärung wichtig sind.
Sind personenbezogene Daten betroffen, etwa von Kunden oder Beschäftigten, gilt die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO: Die Datenschutzaufsicht ist in der Regel innerhalb von 72 Stunden zu informieren, nachdem die Verletzung bekannt geworden ist. In Nordrhein-Westfalen ist das die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW).
Für Unternehmen gibt es bei der Polizei eigene Ansprechstellen: die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC). Eine Anzeige hilft bei der Aufklärung und wird oft auch von Versicherungen verlangt.
Am besten übersteht einen IT-Notfall, wer ihn vorher durchgespielt hat:
Joelogy unterstützt Unternehmen im Kreis Mettmann und in Düsseldorf bei IT-Notfällen und bei der Vorbereitung darauf – per Fernwartung oder vor Ort. Sie erreichen uns unter 02104 8000271.
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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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